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14. Januar 2010
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Pilot muss Kaskoschaden selbst tragen

Für eine Bruchlandung auf der Autobahn 52 bei Essen (DMM berichtete) muss der Pilot eines Geschäftsreiseflugzeugs 150.000 Euro selbst bezahlen. Die Versicherung weigerte sich, den Kasko-Schaden zu übernehmen, weil sie grobe Fahrlässigkeit sah.

Der Richter am Düsseldorfer Oberlandesgericht entschied, dass die Assekuranz im Recht ist und er wies die Berufung des 49-jährigen Unternehmers zurück. Dem war vor vor drei Jahren gut eine Minute vor der geplanten Landung in Mülheim/Ruhr der Treibstoff ausgegangen. Bei der Notlandung im dichten Berufsverkehr waren fünf Menschen teilweise schwer verletzt worden.

Die Versicherung hatte sich geweigert, den Kasko-Schaden am Flugzeug zu bezahlen. Der Pilot habe grob fahrlässig gehandelt. Die zweimotorige Propellermaschine hatte eine Brücke gestreift, nach dem Aufsetzen auf eine der beiden Richtungsfahrbahnen waren zwei Autos in den Havaristen geprallt.

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